Schriftlizenzen – wie ist das mit den Rechten?

 

Bei dem Thema Schriftlizenzen erscheinen vermutlich einigen imaginäre Fragezeichen vor den Augen. Denn viele kennen sich mit dem Thema gar nicht aus, haben noch nie etwas davon gehört oder beschäftigen sich nicht weitreichend genug damit, um eventuellen Stolperfallen aus dem Weg zu gehen. Dann können Vertragsklauseln, Rechte und Sicherheit in der Schriftanwendung mal schnell etwas schwieriger werden, als eigentlich nötig.

Mit meinem Artikel möchte ich etwas Licht in den dunklen Schriftenwald bringen, denn so schwer ist das alles gar nicht zu verstehen. 😉

 

1. Was ist eine Schriftlizenz?

Zuerst muss man verstehen, was eine Schriftlizenz überhaupt ist. Diese erwirbt man nämlich, wenn man einen Nutzungsvertrag bei einem Schriftanbieter abschließt. Das heißt, man kauft nie die Schrift, sondern erwirbt nur eine Lizenz, um die Schrift für seine Zwecke zu nutzen. Der Vertrag wird zwischen dem Schriftanbieter (Lizenzgeber) und dem Schriftanwender (Lizenznehmer) abgeschlossen. Kauft ihr also z.B. eine Schrift bei MyFonts, erwerbt ihr in Wirklichkeit ein Nutzungsrecht, mit dem ihr die Erlaubnis habt die Schrift zu nutzten, nicht mehr.

Gut verbildlichen kann man das im wahrsten Sinne des Wortes mit einem Künstlerbild. Der Künstler hat ein Bild erstellt, verkauft aber nicht das Original, sondern nur die Kopien seines Bildes, damit viele Menschen dieses Bild nutzen können.

Wenn man es noch genauer formulieren möchte, sind Schriftlizenzen nichts anderes als Nutzungsverträge für eine Software, denn heutige Schriften werden meist digital erstellt und genutzt. Deshalb verkauft man nicht die ganze Software, sondern nur das Nutzungsrecht daran, welches bei Schriften durch eine EULA (End User License Agreement) geregelt wird. In einer EULA werden alle Nutzungsbedingungen aufgezählt, die für die Anwendung und den Gebrauch der Schrift wichtig sind. Die Nutzungsvereinbarung sollte man übrigens immer genau lesen!

 

2. Wer darf die Schrift nun nutzen?

Wenn ihr euch nun für eine Schrift entschieden und diese auch gekauft habt, seid ihr als Lizenznehmer immer der alleinige und tatsächliche Nutzer der Schrift. Das ändert sich auch nicht, wenn ihr die Schrift für einen Kunden kauft. Die Lizenz der Software bleibt bei euch und auf eurem Rechner, da die Software hier installiert wurde.

Solltet ihr die Schrift, wie schon erwähnt, für einen Kunden kaufen, bekommt der Kunde selbst keine Schriftlizenz ausgehändigt. Wenn er die Schrift nutzen möchte, sollte er auch die Nutzungslizenz dafür kaufen, da er die Software auf seinem Rechner installieren muss, um diese zu nutzen.

Auch für Agenturen gilt dasselbe, die Schriftlizenzen dürfen nicht an den Kunden abgetreten werden. Da es sich hier um den Kauf einer Software handelt. Meist werden für Schriften auch mehrere Lizenzen vergeben, dies gilt aber immer nur für eine Arbeitsstätte. Denn kauft eine Agentur eine Standartlizenz mit fünf Schriftlizenzen ein, dürfen diese fünf Lizenzen auch nur auf den Rechner der Agentur genutzt werden und nirgendwo sonst. Gleiches gilt für private Zwecke, habt ihr zwei Rechner, auf denen ihr die Schrift nutzen möchtet, braucht ihr auch zwei Lizenzen. In den Nutzungsbedingungen ist festgehalten wie viele Lizenzen man kauft. Man kann die Lizenzen im Übrigen auch nicht aufsplitten, das heißt Weitergabe an z.B. Freelancer oder eine Tochteragentur ist nicht erlaubt!

Auch der Gedanke, dass wenn man für einen Kunden Schriftlizenzen kauft, dieser Schrift nur für ihn verwendet werden darf, ist falsch. Eine Ausnahme ist hier nur die Hausschrift. Man kann die gekaufte Lizenz also auch für andere Kunden einsetzen. Der Kunde hat auch kein Anrecht auf die Auslieferung der Schrift, da es sich um eine Software handelt, und wie schon erwähnt, muss der Kunde dann eine separate Lizenz erwerben, wenn er die Schrift nutzen möchte.

Nicht selten ist es auch der Fall, dass man als selbstständige/r Grafiker/in oder Agentur, die Daten an den Kunden ausliefert und der Ordner „Fonts“ mit enthalten ist. Bei normalen Schriften ist das aber eine nicht genehmigte Weitergabe an Dritte, die dem Nutzungsvertrag keinesfalls entsprechen und zivil- und strafrechtliche Folgen haben. Man kann sich also mit der Weitergabe der Schriftlizenz strafbar machen! Einzige Ausnahme bei der Weitergabe ist hier wieder die Hausschrift.

Eine einzige Ausnahme beim Weiterleiten an Dritte sind die Druckereien. Früher erlaubten einige Schriftenanbieter, die Schrift an Druckerein mit zu übertragen, da man nur mit offenen Dateien arbeiten konnte. Das hat sich mit der Zeit aber geändert, und es werden jetzt hauptsächlich PDFs zum Druck verwendet und weitergeleitet. Deshalb gestatten einige EULAs die Weitergabe von Schriften nicht mehr. Da es hier noch keine allgemeinen Richtlinien gibt, sollte man die jeweiligen Lizenzbedingungen gut durchlesen!

 

3. Wer zahlt für die Schriftlizenzen?

Für die Zahlung der Lizenz gibt es gleich mehrere Möglichkeiten:

○ ihr zahlt selbst die Schriftkosten, da ihr sie auch für andere Projekte oder Kunden verwenden möchtet

○ ihr könnt die Kosten dem Kunden offen in Rechnung stellen

○ ihr verteilt oder versteckt die Kosten in anderen Leistungsposten auf der Rechnung

Alle drei Vorgehensweisen sind vollkommen legal und die Entscheidung liegt allein bei euch, wie ihr nun die Kosten in Rechnung stellt.

 

4. Sondernutzungsrechte

Solltet ihr einmal gesonderte Lizenzen, die von den Standard-EULAs abweichen, für eine Schrift brauchen, gibt es immer die Möglichkeit bei Schriftanbieter diese separat zu erwerben. Hier braucht man also nicht zögerlich sein beim Nachfragen, das Vergeben von Extralizenzen ist fast immer möglich.

 

5. Weiterverkauf einer Schrift

Schriften darf man nur unter bestimmten Auflagen und Bedingungen weiterverkaufen. Dafür muss der Lizenzgebers aber sein Einverständnis geben und beteiligt sein. Für den Fall des Verkaufs gibt es gesonderte Formulare bei den Schriftanbietern.

 

Ich hoffe, ich konnte euch ein wenig weiterhelfen und ihr durchblickt das Thema Schriftlizenzen jetzt einfach besser. 🙂

Wenn euch der Beitrag gefallen hat, dann lasst mir doch einen lieben Kommentar da oder schreibt mir einfach bei weiteren Fragen.

2 Gedanken zu “Schriftlizenzen – wie ist das mit den Rechten?

    1. Ich freue mich, dass dir der Artikel weiter geholfen hat (:
      Für Webschriften gelten ähnliche Regeln. Allerdings können diese von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich sein, daher immer auf der entsprechenden Seite nachlesen, die die Schriften verkaufen. Bei Webschriften kommen oft noch solche Sachen hinzu wie oft wird die Seite im Monat besucht, Klickzahlen usw. Daran macht sich dann oft der Preis für die Lizenz fest.

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