Selbstständig als Grafikdesigner/in und Illustrator/in – Die ersten Schritte

Wie in meinem letzten Eintrag angekündigt, möchte ich jetzt mit euch meine bisherigen Erfahrungen auf dem Weg in die Selbstständigkeit teilen. Ich denke, einige Punkte können auch übergreifend für andere Berufe genutzt werden, aber primär geht es natürlich um die Selbstständigkeit als Grafikdesiger/in und Illustrator/in. 😉

Vielleicht nimmt der Eintrag einigen Menschen die erste Angst, gibt wissenswerte Informationen oder macht Mut und Lust auf die eigene Selbstständigkeit. Ich hoffe es ist ein kleiner Anreiz und eine gute Übersicht, um selbst in diesem Bereich aktiv zu werden.

Schritt 1 – Die Vorbereitung

Je nachdem in welcher Situation ihr euch befindet, kann der eine oder andere Schritt im Voraus euch schon weiterbringen oder später einfach Zeit sparen. Es ist durchaus sinnvoll, sich schon vor der Selbstständigkeit Gedanken zu machen, wo die Reise hingehen soll.

Steckt ihr also noch in der Ausbildung oder im Studium, ist es durchaus sinnvoll sich jetzt schon seine eigenen Social Media Profile aufzubauen. Das könnt ihr dann sehr gut über Plattformen wie Instagram, Facebook, Youtube, Behance, dribbble, tumblr, Pinterest oder einen eigenen Blog oder Webseite erreichen. Vorteil ist hier, wenn ihr noch in der Ausbildung/Studium steckt, dass ihr über einen gewissen Zeitraum eine größere Menge an Arbeiten sammeln und präsentieren könnt, dass erleichtert den Einstieg in die Selbstständigkeit, da ihr euch einen gewissen Bekanntheitsgrad aufbaut und schon eventuell Material für ein Portfolio sammelt. Ein weiterer Vorteil ist, dass die genannten Plattformen euch selbst Inspirationen und einen Einblick in die Arbeit anderer geben.

Allerdings würde ich nicht jede x-beliebige Arbeit für mein Portfolio wild ins Netz posten, sondern die nach eurer Meinung etwas hermachen und hinter denen ihr zu 100 Prozent steht. Sonst habt ihr auch die Möglichkeit ein reines Design- und/oder Illustrationsprofil anzulegen, auf dem ihr auch Skizzen oder die Entstehung eurer Werke dokumentiert. Viele solcher Profile findet ihr auch auf Instagram, hier sind einige denen ich folge:

Kate Wilson
Raven Cruz
Johanna Fritz
Stefan Mosebach
Nina Stajner
Dinara Mirtalipova
Anna Rastorgueva

Auch für euer Netzwerk gilt, fangt so früh wie möglich damit an! Vernetzt euch mit Gleichgesinnten und lernt voneinander, für später können solche Kontakte Gold wert sein, wenn ihr den Start in die Selbstständigkeit wagt. Ich wäre froh gewesen, wenn es in meiner Ausbildung ein Fach oder Einführung zum Thema Social Media gegeben hätte, dann hätte ich schon viel früher mit dem ganzen Kram angefangen. 😉

Seid ihr in einer Festanstellung, könnt ihr natürlich die gleiche Vorgehensweise anwenden und jetzt schon die vorhandenen Social Media Kanäle nutzen, sowie Business-Netzwerke (z.B. Xing oder Designerdock). Hier könnt ihr auch schon Kundenakquise betreiben und euch vernetzen. Für den Anfang kann es nicht schaden, die ersten Aufträge und Kunden schon parat zu haben, um den Umstieg ins selbstbestimmte Arbeiten zu erleichtern. Sind keine Aufträge vorhanden, ist die Darstellung im Netz durch z.B. eine eigene Webseite umso wichtiger.

Zeichnet sich der Fall ab, dass ihr so gar keine Lust mehr auf euren Job habt, gibt es andere Möglichkeiten in die Selbstständigkeit zu starten. Entweder ihr haltet es noch eine Weile im alten Job aus und gründet nebenberuflich eine zweite Existenz, oder ihr sucht euch einen Teilzeitjob, bei dem ihr die gewonnene Zeit in eure Nebenberuflichkeit steckt. Finanzielle Absicherung ist für euren Kopf und Sicherheit nicht zu unterschätzen, da sie euch unabhängig und gedanklich frei macht, damit ihr euch ganz auf das kommende Business konzentrieren könnt. Es kann auch nicht schaden, schon während der festangestellten Arbeit ein kleines finanzielles Polster anzulegen, um eventuelle Anschaffungen zu tätigen oder Durststrecken zu überstehen. Als Student oder Auszubildender kann man natürlich auch schon gern nebenberuflich starten, wenn man die Möglichkeit dazu hat 😉

Schritt 2 – Anschaffungen

Auch hier ist wichtig in welcher Situation ihr gerade steckt, als Student/Auszubildender hat man meist schon eine Menge Material, sowie Software die man bereits gut nutzen kann. Aber auch hier ist die Frage, was benötigt ihr vielleicht noch an Material oder Anschaffungen. Diese Gedanken sollte man sich bereits vor dem Start der Selbstständigkeit machen. Was brauche ich an Material, was besitze ich bereits, was muss ich vielleicht noch an größeren Anschaffungen leisten? Kann ich Dinge für eine gewisse Zeit leihen oder gebraucht kaufen? All diese Überlegungen müsst ihr in euren Business- und Finanzierungsplan mit einbeziehen, wenn ihr hauptberuflich gründen wollt.

Schritt 3 – Business- und Finanzierungsplan

Wo wir auch schon beim nächsten Punkt wären. Wollt ihr später Gründungszuschuss oder einen Förderkredit für eine hauptberufliche Selbstständigkeit beantragen, ist der Business- und Finanzierungsplan ein elementarer Bestandteil eurer Unterlagen. Aber auch für euch ist es eine wichtige Grundlage, in der ihr euch Gedanken über euer Business und nötige Strategien macht. Ohne geht es halt nicht, und ohne solltet ihr auch nicht, da der Businessplan euch selbst zur eigenen Orientierung dient und euch Sicherheit verschafft. Ihr setzt euch im Grunde gedanklich und finanziell mit eurem eigenen Vorhaben auseinander und könnt eurer Vorhaben auf eventuelle Lücken oder Fehler abklopfen. Ihr beschreibt im Businessplan eure Geschäftsidee, euer Konzept und Strategien, sowie eine Analyse eurer Rahmenbedingungen. Im folgenden solltet ihr weitere wichtige Punkte in euren Businessplan aufnehmen:

• Angaben zur Gründerperson und zu euren Qualifikationen
• Markt- und Konkurrenzanalyse
• Vertriebsmaßnahmen und kaufmännische Fähigkeiten
• Marketingmaßnahmen
• Lebenslauf
• Planungsrechnung, die euren Finanzierungsplan und eure Umsatz- und Ertragsvorschau für die nächsten drei Jahre enthält

Wichtig ist es auch, sich mit den Zahlen auseinanderzusetzen, und genau zu prüfen ob ihr euch in den ersten Monaten eurer Selbstständigkeit finanziell über Wasser halten könnt. Wer doch etwas Angst vor den ganzen Zahlen und dem Businessgerede bekommen hat, dem sei gesagt, es gibt für so was professionelle Hilfe und Unterstützung. Bei mir war es die Lawaetz-Stiftung in Hamburg, die mir bei meiner Ausarbeitung geholfen hat. Zum Schluss bekam auch ich den Gründungszuschuss. 🙂 Für jede Stadt sollte es solche Anlaufstellen geben, die euch sonst auch das Arbeitsamt nennen kann.

Zum Schluss möchte ich für diesen Schritt noch den Hinweis geben: macht es euch selbst nicht allzu schwer und erklärt die Dinge verständlich. Da ihr selbst wissen müsst, was ihr da schreibt und der jeweilige Prüfer eure Unterlagen und Vorhaben verstehen muss. Das ist insofern wichtig, weil die Prüfer nicht immer das gleiche Wissen und Verständnis von eurem Business haben wie ihr. Also, keep it simple und schreibt euren Businessplan so, dass ihn auch ein Außenstehender versteht. 😉

Schritt 4 – Gründungszuschuss beantragen

Wie geschrieben, habe auch ich Gründungszuschuss beantragt und erhalten. Was für den Start eine unheimliche Erleichterung ist, da man sich auf den Aufbau seines Geschäfts konzentrieren kann. Nun, was ist Gründungszuschuss genau? Hierbei handelt es sich um eine staatliche Förderung für hauptberufliche Gründungsvorhaben, die ihr bei der Agentur für Arbeit beantragen könnt. Der Gründungszuschuss wird dann in zwei Schritten ausgezahlt, für die ersten sechs Monate bekommt ihr eurer Arbeitslosengeld plus 300 €, danach können für weiter 9 Monate 300 € beantragt werden, wenn das Business erfolgreich läuft.

Voraussetzungen für den Gründungszuschuss:

• ihr müsst ALG 1 beziehen und mindestens einen Tag lang arbeitslos sein
• aber ihr müsst noch einen Restanspruch von 150 Tage ALG 1 haben, um gründen zu können
• ihr müsst hauptberuflich tätig sein in eurem Business
• ihr dürft nicht mehr als 15 Stunden pro Woche für eine nebenberufliche oder nicht selbstständige Tätigkeit aufbringen
• Nachweis über nötige Kenntnisse und Fähigkeiten, hier kommt der Business- und Finanzierungsplan ins Spiel
• Gutachten von fachkundiger Stelle z.B. entsprechende Kammern, aber auch Wirtschaftsförderung, Startercenter, Unternehmensberater oder auch Gründerzentren
• Nachweis der Anmeldung der selbstständigen Tätigkeit (Gewerbeamt oder Finanzamt)

Der ganze Aufwand lohnt sich, denn macht man seine Sache richtig, bekommt man eine Unterstützung vom Staat, die man nicht zurückzahlen muss. Und wenn ihr eure Unterlagen von einer fachkundigen Stelle prüfen lasst, ist es ratsam, dies nicht beim Steuerberater machen zu lassen, sondern bei einer der aufgezählten Stellen. Meist wird die fachkundige Stellungnahme von Steuerberater nicht gern vom Arbeitsamt gesehen. Außerdem hat man selbst mehr davon, wenn man zu den entsprechenden Stellen geht, da es hier mehr Beratung und weniger Kostenaufwand gibt. Manche bieten ihre Dienste sogar kostenlos an.

In manchen Foren oder Blogs habe ich gelesen, dass einige Leute davon ausgehen es gäbe den Gründungszuschuss nicht mehr. Das stimmt so auf keinen Fall. Das was sich in der Vergangenheit geändert hat, ist die Vergabe und Entscheidung über den Gründungszuschuss. Dieser wird nicht mehr jedem gewährt, der ihn beantragt, da der Vermittler beim Arbeitsamt einem Vermittlungsvorrang nachgehen muss. Das heißt, wenn es für euch Arbeit gibt, werdet ihr an die entsprechenden Stellen vermittelt bzw. müsst euch dort bewerben. Gründungszuschuss gibt es nur dann, wenn eure Aussichten schlecht stehen in eurer Branche Arbeit zu finden. Kleiner Tipp am Rande: Seid kreativ was die Beschreibung eures Business betrifft. Es sollte sich einfach nicht mit den angebotenen Arbeitsstellen decken, so wird es schwerer euch zu vermitteln. 😉

Schritt 5 – Finanzamt

Ihr müsst euch beim entsprechenden Finanzamt melden und eine Steuernummer beantragen. Hierzu müsst ihr den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ ausfüllen und Angaben zu euch und eurem Business machen (Stichwort Businessplan ;). Mir hat dieser Antrag zu Beginn ziemlich Kopfzerbrechen bereitet. Entweder ihr besorgt euch für diesen Fall einen Steuerberater oder wer das Geld nicht aufbringen kann, kann sich auf dieser Seite einen guten Überblick verschaffen: www.junico.de/magazin/fragebogen-zur-steuerlichen-erfassung. Diese Seite und mein Freund haben mir sehr geholfen diesen Antrag auszufüllen. 😛

Klappt der Antrag, werdet ihr als Grafikdesigner und/oder Illustrator zu den freien Berufen gezählt. Das bedeutet im Klartext ihr müsst keine aufwendige Buchhaltung betreiben, sondern nur eine Einnahme-Überschuss-Rechnung erstellen. Das ist für den Anfang ganz praktisch, da ihr hierfür keinen Steuerberater benötigt, das spart erstmal Geld. Wer es sich leisten kann oder schon umfangreiche Aufträge erledigt, dem sei ein Steuerberater natürlich angeraten. Neben der jährlichen Steuererklärung müsst ihr zu Beginn auch noch monatlich die Umsatzsteuervoranmeldung einreichen, dass bedeutet ihr müsst eure hoffentlich erhobene Umsatzsteuer monatlich an das Finanzamt überweisen. Später kann man das auch quartalsweise machen. Hierfür eignet sich das Online-Portal „Elster“ vom Finanzamt. Ich rate jedem an, sich da anzumelden, da man den Aufwand mit dem Zettelkram nicht unbedingt jeden Monat haben möchte. Und ganz wichtig, Passwort merken oder aufschreiben! Vergesst ihr das Passwort müsst ihr die ganze Anmeldeprozedur wieder hinter euch bringen, die dann auch wieder mehrere Wochen dauern kann.

Wenn ihr Aufträge oder Einkäufe im Ausland tätigen wollt, braucht ihr eine extra Steuernummer, diese nennt sich Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Auch diese kann ich nur empfehlen. 🙂

Schritt 6 – Berufsgenossenschaft

Ich denke dieser Punkt wird vielleicht nicht jedem geläufig sein. Als Freiberufler oder Gewerbetreibender muss man sich bei der Berufsgenossenschaft pflichtversichert, spätesten eine Woche nach der Gründung. Wenn man als Festangestellter in einer Firma arbeitet, ist man dies automatisch, als Selbstständiger muss man sich allerdings freiwillig versichern lassen, also selbst anmelden. Die Berufsgenossenschaft springt dann ein, wenn ihr zum Beispiel einen Berufsunfall oder eine Berufskrankheit erleidet. Für Grafikdesigner mit dem Schwerpunkt Printgestaltung und Fotografie ist die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) zuständig, seid ihr Webdesigner ist es die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). Um bei Überschneidungen ganz sicher zu gehen, könnt ihr euch kostenlos beim Spitzenverband DGUV unter der Nummer 0800–60 50 404 informieren. Anmeldung ist aber in jedem Fall Pflicht!

Schritt 7 – Die Künstlersozialkasse

Die Künstlersozialkasse, auch KSK genannt, übernimmt kurz gesagt den Hälfte der Sozialabgaben, so wie es auch ein Arbeitgeber tun würde. Allerdings nur für Künstler und Publizisten. Da im Allgemeinen davon ausgegangen wird, dass Künstler nicht allzu viel verdienen, wird vom Staat eine Unterstützung angeboten. Auch Grafikdesigner und Illustratoren gehören dazu, pflichtversichern muss man sich allerdings nicht, die Anmeldung ist komplett freiwillig und liegt im eigenen Ermessen.

Voraussetzung für die KSK sind folgende Punkte:

• das Ausfüllen des Fragebogens, welchen man unter diesem Link findet: www.kuenstlersozialkasse.de/kuenstler-und-publizisten/anmeldung.html
• ihr müsst eure künstlerische Tätigkeit durch Rechnungen, Verträge, Publikationen usw. belegen
• seid ihr erfolgreich angemeldet, müsst ihr euer Jahreseinkommen schätzen, daraus werden dann eure Abgaben ermittelt

Am Anfang muss man auch noch nicht viel verdienen, Berufsanfänger können auch unter 3.900 € pro Jahr einnehmen. Dies gilt für die nächsten drei Jahre, danach müsst ihr jährlich über 3.900 € verdienen, um in die KSK aufgenommen zu werden. Ich würde also jedem ans Herz legen, besonders selbstständigen Berufseinsteigern, sich bei der KSK anzumelden, es spart eine Menge Geld, was man Anfang sicher gut gebrauchen kann. 😉

Ich hoffe ich konnte ein wenig weiterhelfen, was die ersten Schritte in die Selbstständigkeit als Grafiker/in und/oder Illustrator/in betrifft. Solltet ihr noch Fragen oder Kommentare loswerden wollen, könnt ihr diese natürlich gern schreiben. 🙂

4 Gedanken zu “Selbstständig als Grafikdesigner/in und Illustrator/in – Die ersten Schritte

  1. Danke für die tolle, übersichtliche Darstellung von diesem langwierigen Prozess – macht Mut 😉
    Man muss es eh einfach machen, ob es dann funktioniert oder nicht sieht man eh.
    Du hast da wirklich eine tolle Seite gemacht!
    Lg und alles gute für dich

    1. Danke liebe Nadine. Schön das dir der Beitrag gefällt und vielleicht weiterhilft. Es hat auch einwenig Zeit und Arbeit gekostet, ihn zu schreiben. 😉 Da gebe ich dir vollkommen Recht, man muss es einfach ausprobieren, ob es nun klappt oder nicht zeigt sich später. Ab und zu kommen auch ein paar Stolpersteine, aber dann muss man einfach weitermachen, wenn man es dann wirklich will. 🙂

      Danke für dein Kompliment, dass freut mich sehr. 🙂
      Liebe Grüße an dich und auch alles Gute für dich.

  2. Danke für all die Informationen!
    Es ist gar nicht so einfach all diese Informationen gebündelt für den deutschen Markt zu finden, die man braucht. Das den Behörden zu erklären war nämlich zunächst schwieriger als gedacht.
    Danke, danke, danke!🥰 🌿

    1. Danke liebe Looona Lou für deinen lieben Kommentar! ❤️ Die Behördengänge waren mitunter das Schwierigste, da auch da teilweise die rechte Hand nicht wusste was die linke macht 😅

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